Vertragsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Für sämtliche Verträge, auch für künftige, der Support Studios Frankfurt GmbH (nachfolgend „Support Studios“ genannt) mit dem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.

 

2. Diese AGB gelten nur für Rechtsgeschäfte mit Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB). Hierzu zählen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

 

3. Die AGB finden immer Anwendung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

II.Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang

1. Vertragsangebote von Support Studios sind freibleibend und unverbindlich. Sie dienen ausschließlich der Entscheidungsfindung des Auftraggebers über die Auftragsvergabe des angebotenen Projekts und dürfen nur mit Zustimmung von Support Studios veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Die angegebenen Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

2. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag/Auftrag bezeichnete Rekrutierungstätigkeit und Anmietung von Räumlichkeiten, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

 

3. Der Auftrag kommt verbindlich mit der Auftragsbestätigung des Auftraggebers, spätestens mit dem Beginn der Leistungen von Support Studios zustande. Support Studios kann sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen bedienen.

 

4. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind das Angebot und die Auftragsbestätigung von Support Studios sowie diese AGBs. Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zum Vertrag müssen schriftlich vereinbart werden.

 

5. Support Studios stimmt sich mit dem Auftraggeber über die zu treffenden Maßnahmen ab und legt ihm, soweit dies nach dem Ermessen von Support Studios erforderlich ist, einen Entwurf der vorgesehenen Terminpläne zur Information und Stellungnahme vor.

 

6. Support Studios wird auf Wunsch dem Auftraggeber die erforderlichen Auskünfte über den Stand der Dienstleistung/Beratung erteilen. Ausführliche, schriftliche Berichte für Dritte hat Support Studios nur dann zu erstellen, wenn dies gesondert vereinbart wurde.

 

7. Bei der Anzahl der in Rechnung zu stellenden Teilnehmer je Studie handelt es sich grundsätzlich um die Brutto-Teilnehmeranzahl pro Studie.

III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Support Studios und der Auftraggeber informieren sich unverzüglich und wechselseitig auf Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit über alle Umstände, die für die Durchführung eines Projektes von Bedeutung sind.

 

2. Bei Rekrutierungsaufträgen hat der Auftraggeber alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen. Die vom Auftraggeber oder von Dritten gelieferten Daten werden von Support Studios auf Plausibilität geprüft. Für die Richtigkeit dieser Daten haftet Support Studios nicht.

 

3. Änderungs- und Ergänzungswünsche für den Untersuchungsvorschlag sind Studio Studios unverzüglich mitzuteilen und alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und kostenlos zu übergeben. Verletzt der Auftraggeber diese Verpflichtungen, hat er die hieraus resultierenden Mehrkosten von Support Studios zu tragen.

 

4. Der Auftraggeber sichert zu, dass die beabsichtigten Maßnahmen sowie die Veröffentlichung und Verwendung ihrer Ergebnisse rechtlich, insbesondere wettbewerbsrechtlich zulässig sind und die Durchführung der Umfrage und die Verwendung und Veröffentlichung der Ergebnisse keine Rechte Dritter verletzt. Sofern gegen Support Studios Ansprüche geltend gemacht werden, weil der Auftraggeber die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat (z. B. rechtswidrig und/oder falsch mit ihnen wirbt), stellt der Auftraggeber Support Studios von allen Ansprüchen frei.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Maßgebend für die im Untersuchungsvorschlag angebotenen Leistungen ist der in der Auftragsbestätigung von Support Studios genannte Preis zuzüglich Umsatzsteuer. Darüber hinaus gehende, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen, sind gesondert nach den üblichen Preisen und Tagessätzen von Support Studios zu vergüten.

 

2. Support Studios hat das Recht, seine Forderungen gegen den Auftraggeber zum Zwecke der Finanzierung an Dritte abzutreten. Zahlungen auf End- und Abschlagsrechnungen haben innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf eines der von Support Studios benannten Konten zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, wenn Support Studios bzw. die Finanzierungsgesellschaft darüber endgültig verfügen kann. Bei verspäteter Zahlung stehen Support Studios Verzugszinsen i.H.v. acht Prozentpunkten über dem Basiszins zu. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB berechnet. Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

 

3. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

V. Geheimhaltung/Datenschutz

1. Support Studios ist verpflichtet, über alle Informationen mit vertraulichem Charakter, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu wahren und diese nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Auftrages hinaus.

 

2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen und Geschäftsabschlüssen vom Studio personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber verzichtet auf eine Benachrichtigung nach der DSGVO.

VI. Wettbewerbstätigkeit

Ohne eine besondere Vereinbarung ist das Studio nicht daran gehindert, während oder im Anschluss an den mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag für Konkurrenten des Auftraggebers tätig zu werden.

VII. Exklusivität

Support Studios gewährt keine Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden, es sei denn, sie wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

VIII. Stornokosten

Bei Stornierung eines gebuchten Auftrags werden die bisher erbrachten Leistungen berechnet. Die Raum-Stornokosten berechnen sich wie folgt:

 

Ab dem 21. Tag (inkl.) vor Durchführung 50% Raumkosten
Ab dem 14. Tag (inkl.) vor Durchführung 75% Raumkosten
Ab dem 7. Tag (inkl.) vor Durchführung 100% Raumkosten

 

Alle bestätigten Rekrutierungen bis zum Tag der Stornierung werden zu 100% in Rechnung gestellt.

 

Bei Stornierung eines gebuchten Auftrags werden Incentives anteilig, wie folgt berechnet:


4-5 Tage vor Durchführung: 50% Incentive pro abgesagtem Teilnehmer
2-3 Tage vor Durchführung: 70% Incentive pro abgesagtem Teilnehmer
1 Tag vor Durchführung: 100% Incentive pro abgesagtem Teilnehmer

 

Stornokosten extern beauftragter Dienstleistungen, z.B. Schreibdienste, Dolmetscher u.a. werden ab Auftragserteilung anteilig, gemäß den Stornobedingungen der externen Dienstleister, in Rechnung gestellt.

IX. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an übergebenen Erhebungsdaten an den Auftraggeber geht erst auf den Auftraggeber über, sobald alle Forderungen erfüllt vom Auftraggeber beglichen sind.

X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend den Internationalen Warenkauf (CISG).

 

2. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen für die Support Studios Frankfurt GmbH ist unser Firmensitz in Frankfurt. Unser Firmensitz ist auch Zahlungsort für den Auftraggeber.

 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt. Wir haben jedoch auch das Recht, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Geschäften.

Stand Oktober 2023